Abläufe

Die Bearbeitung einer Altablagerung oder eines Altstandortes kann viele Schritte umfassen. Ausgehend von der Erfassung eines Standortes kann es mehrere Beurteilungs- und Untersuchungsphasen bis hin zur Sanierung von Altlasten geben.

Ein generalisiertes Ablaufschema zur Bearbeitung von Altablagerungen, Altstandorten und Altlasten im Rahmen der Vollziehung des Altlastensanierungsgesetzes (ALSAG) ist in der Abbildung dargestellt. 

Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten

Informationen über Altablagerungen und Altstandorten werden in einer Datenbank des Umweltbundesamtes gesammelt („Verzeichnis von Altablagerungen und Altstandorten“). Diese Informationen stammen vor allem aus den Aktenbeständen der Ämter der Landesregierungen oder ergeben sich bei der systematischen Auswertung historischer Quellen (zum Beispiel Luftbilder, Gewerberegister).

Erstabschätzung

Aufgrund der vorliegenden Informationen über die Nutzungsgeschichte wird das mögliche Ausmaß einer Untergrundverunreinigung und das mögliche Risiko für Mensch oder Umwelt abgeschätzt. Altablagerungen und Altstandorte, bei denen eine erhebliche Kontamination oder ein erhebliches Risiko zu erwarten ist, werden im Geographischen Informationssystem Altlasten (GIS Altlasten) veröffentlicht.

Untersuchungen an Altstandorten und Altablagerungen

Für die Erstabschätzung und/oder die Beurteilung von Altstandorten und Altablagerungen kann das BMLUK Untersuchungen gemäß § 13 und/oder § 14 Altlastensanierungsgesetz veranlassen. Durchgeführt werden dabei historische Recherchen und Standortbegehungen sowie in weiterer Folge auf den jeweiligen Standort abgestimmte Untersuchungen, zum Beispiel des Untergrunds bzw. der abgelagerten Abfälle, der Raumluft in Gebäuden oder des Grundwassers.

Beurteilung und Risikoabschätzung

Auf Basis von Untersuchungsergebnissen wird vom Umweltbundesamt beurteilt, ob auf einer Altablagerung oder einem Altstandort eine erhebliche Kontamination vorhanden ist oder von dem Standort ein erhebliches Risiko für Mensch oder Umwelt ausgeht. Bei Vorliegen einer erheblichen Kontamination oder eines erheblichen Risikos wird der Standort als Altlast in der Altlastenatlasverordnung ausgewiesen. Die beurteilten Standorte werden im Altlastenportal (www.altlasten.gv.at) veröffentlicht.

Altlastenatlas

Der Altlastenatlas bietet Informationen zu Altablagerungen und Altstandorten, die gemäß ALSAG zu veröffentlichen sind, in einem geographischen Informationssystem und als tabellarisches Verzeichnis der Altlasten pro Bundesland. Die rechtsgültige Ausweisung von Altlasten (Standorte, die erheblich kontaminiert sind oder von denen ein erhebliches Risiko ausgeht) erfolgt in der Altlastenatlasverordnung (Altlastenatlas-VO, BGBl. II Nr. 232/2004 i.d.g.F.). Die lagemäßige Darstellung von Altlasten erfolgt mit Inkrafttreten der Altlastenatlas-VO 2025 anstatt in Form von Grundstücksnummern durch eine planliche Darstellung der Altlast in einer GIS-basierten online-Karte im Altlastenportal (www.altlasten.gv.at).

Untersuchungen an Altlasten

Für Altlasten kann das BMLUK Untersuchungen gemäß § 16 ALSAG veranlassen. Diese Untersuchungen dienen zur Festlegung der Prioritätenklasse für die betreffende Altlast, sofern die Prioritätenklasse nicht bereits aufgrund vorangegangener Untersuchungen feststeht.

Prioritätenklassifizierung

Für eine Altlast wird in Abhängigkeit des Risikos für Mensch oder Umwelt eine Prioritätenklasse festgelegt. Es gibt drei Prioritätenklassen (1, 2, 3), wobei Prioritätenklasse 1 die Klasse mit der höchsten Priorität ist.

Altlastenmaßnahmen

Bei Altlasten der Prioritätenklasse 1 und 2 sind zur Reduzierung des ausgehenden Risikos auf ein tolerierbares Ausmaß Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen. Dies können Dekontaminationsmaßnahmen zur weitgehenden Beseitigung der erheblichen Verunreinigungen und deren Ursache sein, oder Sicherungsmaßnahmen zur dauerhaften Verhinderung der Ausbreitung von Schadstoffen. Bei Altlasten der Prioritätenklasse 3 ist eine längerfristige Überwachung und Dokumentation des Emissionsverhaltens und der Nutzung der Altlast durchzuführen (Beobachtungsmaßnahme) zum Nachweis, dass es zu keiner nachteiligen Veränderung des Umweltzustandes in der Umgebung der Altlast kommt.

Beurteilung von Altlastenmaßnahmen

Bei Altlasten, bei denen Sanierungsmaßnahmen (Dekontamination, Sicherung) oder Beobachtungsmaßnahmen abgeschlossen sind, wird vom Umweltbundesamt die Wirksamkeit der Maßnahmen beurteilt. Auf Basis dieser Beurteilung werden die Altlasten als „dekontaminiert“ oder „gesichert“ bzw. mit „Beobachtung abgeschlossen“ durch Änderung der Prioritätenklassifizierung im Altlastenatlas ausgewiesen.